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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Angemessenheitskontrolle. Gratifikationsklausel. Unwirksamkeit. Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gratifikationsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers kann bei einer Arbeitsvertragsklausel betreffend die Gewährung einer Gratifikation darin liegen, dass der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderzahlung erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt.

 

Normenkette

BGB § 307 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Koblenz (Urteil vom 19.04.2007; Aktenzeichen 8 Ca 2555/06)

ArbG Koblenz (Urteil vom 15.04.2007; Aktenzeichen 8 Ca 2555/06)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15. April 2007 – 8 Ca 2555/06 – werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2005 und 2006.

Der Kläger war seit 01. September 2003 als Disponent mit einem Bruttogehalt von zuletzt 3.000,00 EUR angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete nach betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Vergleiches mit Ablauf des 31. Januar 2007.

Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. April 2007 – 8 Ca 2555/06 – und dort insbesondere auf den Inhalt der §§ 6 und 14, des zwischen den Parteien am 30. August 2003 geschlossenen...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 307 Inhaltskontrolle
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