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LAG Nürnberg Urteil vom 19.11.2009 - 7 Sa 186/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Scheitern der Verhandlungen über Interessenausgleich. Einigungsstelle. Feststellung des Scheiterns

Leitsatz (redaktionell)

Das Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich muss von der Einigungsstelle nach § 76 Abs. 3 BetrVG festgestellt werden. Die Feststellung des Scheiterns durch den Vorsitzenden allein genügt hierfür nicht.

Normenkette

BetrVG § 113 Abs. 1; BetrVG § 113 Abs. 3; BetrVG § 76 Abs. 3

Verfahrensgang

ArbG Weiden (Urteil vom 22.07.2003; Aktenzeichen 6(4) Ca 146/03 A)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.08.2011; Aktenzeichen 1 AZR 44/10)

Tenor

I. Das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 22.07.2003 wird wie folgt abgeändert:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.12.2002 nicht zum 31.05.2003, sondern zum 30.06.2003 beendet worden ist.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes EUR 8.938,– (in Worten: Euro achttausendneunhundertachtunddreißig) brutto zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Bezüglich Ziffer I 2 wird die Revision zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Dauer einer Kündigungsfrist sowie um die Zahlung einer Abfindung.

Die Klägerin war seit 01.07.1992 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern Anwendung.

Dem Arbeitsverhältnis lag darüber hinaus ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Es handelte sich um einen vorformulierten Vertrag, dessen § 9 „Kündigung” lautet:

„Bei fester Einstellung kann das Dienstverhältnis von beiden Parteien

  1. mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats (auszusprechen...

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BAG 1 AZR 44/10
BAG 1 AZR 44/10

Entscheidungsstichwort (Thema) Nachteilsausgleich. Einigungsstellenspruch Orientierungssatz Der Versuch eines Interessenausgleichs iSv. § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern ...

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