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LAG Nürnberg Urteil vom 19.08.2003 - 6 Sa 709/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Jahresleistung. Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden im Kalenderjahr. Ausschlussfristen

 

Leitsatz (amtlich)

§ 9 Ziff. 5 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern ist – in Verbindung mit Anhang 2 Erläuterungen hierzu – dahingehend zu verstehen, dass eine anteilige Jahreszahlung in den Fällen, in denen der Angestellte nach arbeitgeberseitiger Kündigung im Laufe des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, mit dem Ausscheiden und nicht erst am 31.12. des Kalenderjahres fällig wird.

 

Normenkette

MTV Angestellte der Druckindustrie in Bayern §§ 9, 19

 

Verfahrensgang

ArbG Nürnberg (Urteil vom 25.09.2002; Aktenzeichen 3 Ca 3031/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 23.06.2004; Aktenzeichen 10 AZR 497/03)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.09.2002, Az. 3 Ca 3031/02, wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Verfall eines Anspruches auf Zahlung der tariflichen Jahresleistung im Bereich des Tarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern.

Der Kläger war bei der Beklagten seit 07.01.1992 als Mitarbeiter in der Arbeitsvorbereitung beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern Anwendung. Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages vom 21.03.1997, gültig ab 01.01.1997, (TR 14 – 100 b 68) lauten, soweit vorliegend von Interesse, wie folgt:

„§ 9 Tarifliche Jahresleistung

1. Die Angestellten und Auszubildenden erhalten eine tarifliche Jahresleistung in Höhe von 95% des jeweiligen zum Fälligkeitszeitpunkt gülti...

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BAG 10 AZR 497/03
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifliche Jahresleistung. Ausschlussfrist. Parallelsache 10 AZR 496/03 vom 23. Juni 2004  Normenkette MTV für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern vom 21. April 1989 i.d.F. vom 21. März 1997 §§ 9, ...

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