Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Nürnberg Urteil vom 09.09.2008 - 2 Sa 83/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst. Unterrichtung des Personalrats

 

Leitsatz (amtlich)

1. Auch für die Frage des Bestehens eines Mitwirkungsrechts des Personalrats bei Probezeitkündigung ist auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen.

2. Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer beabsichtigten Kündigung in der Probezeit an, wegen eines schon durchgeführten Umzugs nicht mit der kurzen Frist in der Probezeit zu kündigen, sondern das Arbeitsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beenden, dann ist dieser Umstand dem Personalrat im Rahmen seines Mitwirkungsrechts nach Art. 77 Abs. 1 BayPVG (nunmehr Anhörungsrecht nach Art. 77 Abs. 3 BayPVG i.F. durch Gesetz vom 10.04.2007) mitzuteilen.

 

Normenkette

BayPVG Art. 77 Abs. 1 a.F.; BayPVG 78 Abs. 1 Lit. a

 

Verfahrensgang

ArbG Nürnberg (Urteil vom 12.10.2006; Aktenzeichen 15 Ca 2257/06)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.04.2010; Aktenzeichen 6 AZR 828/08)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 12.10.2006, Az. 15 Ca 2257/06, abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 23.02.2006 zum 31.03.2006 beendet wurde, sondern bis 31.12.2006 zu unveränderten Bedingungen fortbestand.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufung noch um den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die am 03.06.1960 geborene Klägerin ist verheiratet und hat zwei Kinder, die zum Zeitpunkt der streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses drei und sechs Jahre alt waren.

Der Bezirk D. hat die Beklagte zum 01.01.2005 errichtet als Kommunalunternehmen für...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Personalvertretungsgesetz B... / Art. 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen
Personalvertretungsgesetz B... / Art. 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen

  (1) 1Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. 2Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen nur erheben, wenn nach seiner Ansicht   1. bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren