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LAG Niedersachsen Urteil vom 31.03.1981 - 2 Sa 79/80

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Forderung

 

Verfahrensgang

ArbG Celle (Urteil vom 29.05.1980; Aktenzeichen 1 Ca 151/80)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 29. Mai 1980 – Ca 151/80 –abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger in eine Durchschrift des von der Beklagten im Frühjahr 1978 verfaßten Berichts über den Kläger an das Niedersächsische … Einsicht und Gelegenheit zur Abschrift oder zur Kopie auf seine Kosten zu geben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger ist zusammen mit seiner Ehefrau seit Oktober 1976 bei der Beklagten in den „…” als Gruppenerzieher beschäftigt. Bei den „…” handelt es sich um Ausbildungsstätten (Heimsonderschule, Ausbildungsstätte für behinderte Kinder und Jugendliche, Lehrwerkstätten), deren Inhaberin und Leiterin die Beklagte ist. Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.

Klagende Partei war ursprünglich die Ehefrau des Klägers, Frau … Mit am 2. Mai 1980 beim Arbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 30. April 1980 erklärte der Kläger, er „trete für die Klägerin in den Rechtsstreit ein”.

Der Kläger stellte bei einer Einsichtnahme in seine Personalakte Ende 1979 fest, daß sich darin unter anderem folgende Schreiben befanden:

1) Ein Bericht der Beklagten an das … Sozialamt als Heimaufsichtsbe … vom Frühjahr 1978.

Hierbei ging es im wesentlichen um die Erziehungsmethoden des Klägers und seiner Ehefrau.

2) Ein Schreiben der Beklagten an ihren Rechtsanwalt,

3) ein Antwortschreiben des Anwalts.

Diese Korrespondenz stammte aus dem Jahr 1978 und bezog sich auf die Erörterung rechtlicher Möglichkeiten zur Kündigung des Klägers und seiner Ehefrau.

Als d...

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ArbG Celle 1 Ca 151/80
ArbG Celle 1 Ca 151/80

  Leitsatz (redaktionell) 1. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht, in sog Nebenakten Einsicht zu nehmen. 2. Der Arbeitnehmer, der ein Recht zur Einsicht in Personalakten hat, kann sich auch daraus Abschriften machen.  Normenkette BGB § 611  Nachgehend ...

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