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LAG Niedersachsen Urteil vom 05.11.2004 - 16 Sa 380/04 (veröffentlicht am 08.01.2004)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung und Umdeutung in einzelvertragliche Regelung

Leitsatz (amtlich)

Eine unwirksame Betriebsvereinbarung kann im Wege der Umdeutung zum Inhalt der Einzelverträge werden. Voraussetzung ist die Feststellung eines Bindungswillens des Arbeitgebers über die Betriebsvereinbarung hinaus

Normenkette

BGB § 134; FPersG § 3; BetrVG § 77 Abs. 3

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Urteil vom 19.02.2004; Aktenzeichen 3 Ca 182/03)

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 19.02.2004, Az. 3 Ca 182/03, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Der Kläger begehrt mit der Klage restliche Vergütung für den Zeitraum von Januar 2003 bis November 2003.

Der 1942 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern seit dem 25.02.1964 als Fahrer beschäftigt.

Der Kläger war zunächst tätig für die Firma A. Sch. GmbH. Diese Firma wurde zum 01.10.1999 durch die Firma N. GmbH & Co. KG aufgekauft. Ab diesem Zeitpunkt firmierte das Unternehmen unter der Bezeichnung A. Sch. GmbH.

Ab dem 22.05.2000 ging das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte im Wege des Betriebsübergangs über. Die Beklagte erklärte ausdrücklich, dass alle Rechtsansprüche und Anwartschaften aus dem Arbeitsverhältnis der Firma Sch. und natürlich aus Arbeitsverhältnissen von Übernahmen aus anderen Betrieben, bestehen bleiben. In dem Schreiben vom 12.05.2000 (Blatt 20/21 d. A.) wurde insoweit weiter ausgeführt, dass hierzu u. a. auch die heute bestehenden Regelungen und Vereinbarungen hinsichtlich Haustrunk, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Betriebszugehörigkeitsjahre etc. gehören.

Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Firma A. Sch. GmbH sowie der Sch. GmbH fand u. a. die ...

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