Entscheidungsstichwort (Thema)
Urlaubsabgeltung. Eigenständige Regelung des Mehrurlaubs. Tariflicher Mehrurlaub. Abgeltung bei Krankheit
Leitsatz (redaktionell)
Der TV-L enthält keine eigenständige, von der Regelung des Bundesurlaubsgesetzes abgekoppelte Regelung zur Abgeltung des „übergesetzlichen”, tariflichen Mehrurlaubs.
Normenkette
BUrlG § 7 Abs. 3-4
Verfahrensgang
ArbG München (Urteil vom 11.02.2010; Aktenzeichen 3 Ca 10454/09) |
Nachgehend
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers gegen das Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2010 – 3 Ca 10454/09 – geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.118,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 8.033,71 für die Zeit vom 01.04.2009 bis 30.07.2009, aus EUR 3.264,94 für die Zeit vom 31.07.2009 bis 26.11.2009 und aus EUR 3.118,52 seit 27.11.2009 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Abgeltung übergesetzlichen tariflichen Urlaubs, den der Kläger wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr einbringen konnte.
Der Kläger war vom 01.01.1976 bis zum 31.03.2009 beim Beklagten der U. B-Stadt als technischer Angestellter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 02.01.1976 bestimmt in § 2, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages vom 23.02.1961, den zur Ergänzung sowie Änderung abgeschlossenen bzw. künftig abzuschließenden Tarifverträgen und der Sonderregelung zum BAT bemisst.
Der Kläger war vom 23.10.2007 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.03.2009 durchgehend arbeitsunfähig und krankgeschriebe...