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LAG München Urteil vom 28.06.2012 - 4 Sa 207/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Rückbuchung/Möglichkeit der "Herausbuchung". Negativbuchung. von Arbeitszeitguthaben für aus der Wochenarbeitszeit und damit verbundenen Entgeltkürzung auf 34 Stunden "herausgenommene" Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG nach den einschlägigen (haus-)tariflichen Bestimmungen. Abgrenzung/Bestimmung des Kreises dieser "herausgenommenen" Arbeitnehmer. Rückbuchung gestrichener Gutstunden auf Arbeitszeitkonto im Bereich der Deutschen Telekom. unbegründete Leistungsklage bei wirksamer Herausnahme aus der tariflichen Arbeitszeitverkürzung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Durch die (wenig übersichtlich und konsistent formulierten) Tarifregelungen in ihrer Gesamtheit sind aufgrund der Protokollnotiz zu § 11 Abs. 2 MTV die aus der Wochenarbeitszeitabsenkung herausgenommenen "Arbeitnehmer-Gruppen" in der Anlage 1 zum MTV (sowie übereinstimmend in § 4 TV Beschäftigungsbündnis) "abschließend" geregelt.

2. Gehörte die Arbeitnehmerin aufgrund ihres Wechsels in die Beschäftigungseinheit "V." Anfang 2004 zunächst zu einer Personengruppe, die nach dem Katalog der Arbeitnehmergruppen in der Anlage 1 zum MTV (§ 4 TV Beschäftigungsbündnis) aus der Wochenarbeitszeitverkürzung ausdrücklich "herausgenommen" und deshalb nach § 5 Abs. 8 TV Arbeitszeitkonto mit einer Negativbuchung von 4,33 Arbeitsstunden/Monat belastet war, schließt dieser Umstand nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang und der Tarifgeschichte sowie dem sich hieraus zu ermittelnden Willen der Tarifvertragsparteien nicht zwingend aus, dass später weitere Arbeitnehmergruppen aus der Wochenarbeitszeitverkürzung im Sinne des § 11 Abs. 1 MTV herausgenommen und dadurch konsequent einer Herausbuchung einer Arbeitszeit von 4 Stunden und 20 Minuten je Monat gemäß § 5 Abs. 8 TV Arbeitszeitkonto ausges...

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