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LAG München Urteil vom 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung. Gleichbehandlungsgrundsatz. Rentnerweihnachtsgeld

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Anspruch auf ein Rentnerweihnachtsgeld durch betriebliche Übung entsteht nicht, wenn die Betriebsrentner aus den Umständen der bisherigen Zahlungen durch den Arbeitgeber entnehmen können, dass der Arbeitgeber über diese Leistung jeweils jährlich neu entscheidet.

2. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber Leistungen an andere Mitarbeiter weiter erbringt, weil er der Auffassung ist, dazu aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen verpflichtet zu sein.

 

Normenkette

BGB § 242; BetrAVG § 1b

 

Verfahrensgang

ArbG München (Urteil vom 06.04.2004; Aktenzeichen 14 Ca 9858/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 31.07.2007; Aktenzeichen 3 AZR 189/06)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 06.04.2004 (Az.: 14 Ca 9858/03) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Bezahlung eines Weihnachtsgeldes, das der Kläger als Betriebsrentner von der Beklagten für die Zeit ab dem Jahr 2002 geltend macht.

Der 1932 geborene Kläger war vom 01.09.1949 bis 30.04.1997 bei der AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, beschäftigt. Seit 01.05.1997 bezieht der Kläger Altersrente sowie von der Beklagten eine Betriebsrente.

Rechtsgrundlage für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung waren die Richtlinien für die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung, die zuletzt in einer Betriebsvereinbarung Nr. 100 in der Fassung vom 13./14.2.1989 zwischen der AG und dem Gesamtbetriebsrat vereinbart waren (Bl. 20 bis 42 d. A.). Nach einer Rahmenbetriebsvereinbarung vom 21./24.10.1994 (Bl. 15 bis 18 ...

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