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LAG München Urteil vom 09.11.1999 - 8 Sa 291/99

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Verfahrensgang

ArbG Augsburg (Urteil vom 23.02.1999; Aktenzeichen 5 Ca 2612/98)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.06.2001; Aktenzeichen 4 AZR 290/00)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 23.02.1999 Gz.: 5 Ca 2615/98 wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision des Klägers gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber ob die Beklagte verpflichtet ist den Kläger auf Grund einer arbeitsvertraglichen Regelung nach Tarifverträgen zu vergüten, die von einem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden sind, nach dem sie aus diesem ausgetreten ist.

Der am i. Februar 1939 geborene Kläger ist auf der Basis eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21. Juni 1993 seit 1. Juli 1993 – unter Anrechnung einer Betriebszugehörigkeit ab 4. April 1962 – zuletzt als „Sachbearbeiter Ersatzteile” bei der Beklagten beschäftigt. Er ist Mitglied ihres Betriebsrats und der DAG.

Die Beklagte war bis 31.12.1994 Mitglied des Vereins der bayerischen Metallindustrie e.V. (Arbeitgeberverband) und ist mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt dort ausgetreten. Dieser Arbeitgeberverband hat mit der IG Metall Bezirksleitung (IG Metall), sowohl in der Zeit nach Abschluss des Arbeitsvertrags der Parteien vom 21. Juni 1993 bis zum Austritt der Beklagten aus ihm und auch für die Zeit danach weiter Tarifvereinbarungen mit der IG Metall über Löhne. Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der bayerischen Metallindustrie abgeschlossen, zuletzt diejenige vom 12. Dezember 1996 (mit Pauschalzahlung), die unter II 1 eine Gehaltserhöhung ab 1. April 1998 vorsieht. Die Beklagte hat auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages vom 21. Juni 1993–ab 1. April 1994- und nach ihrem Austr...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Bezugnahme auf tarifliche Vergütung. Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifgehalt. statische oder dynamische Bezugnahme. wiederholte freiwillige Weitergabe von Tariferhöhungen. Verpflichtung zur Weitergabe ...

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