Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen Flächentarifvertrag verschlechternden Firmentarifvertrag und daran anschließenden Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber
Leitsatz (amtlich)
1. Unterzeichnen ein tarifgebundener Arbeitgeber und die Gewerkschaft eine Vereinbarung, die eine Verschlechterung tariflicher Leistungen aus einem Verbandstarifvertrag vorsieht, handelt es sich um einen dem Verbandstarifvertrag vorgehenden Haustarifvertrag, selbst wenn diese Vereinbarung auch von weiteren Dritten (Betriebsrat, Konzernbetriebsrat, Konzernmutter) unterzeichnet wird.
2. Eine arbeitsvertragliche Verweisung, die hinsichtlich „übriger Rechte und Pflichten” allgemein auf tariflichen Vorschriften Bezug nimmt, erfasst nach einem Betriebsübergang auf einen tarifgebundenen Arbeitgeber die dort geltenden tariflichen Vorschriften zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht, wenn diese Regelungen bei dem bisherigen Arbeitgeber abweichend geregelt waren und diese Regelungen durch die Bezugnahme im Arbeitsvertrag dessen Bestandteil geworden sind.
Normenkette
BGB § 613a Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG München (Urteil vom 18.03.2005; Aktenzeichen 3 Ca 15020/04) |
Nachgehend
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil desArbeitsgerichts München vom18.03.2005 (Az.: 3 Ca 15020/03) abgeändert.
II. Soweit der Kläger die Bezahlung von EUR 2.721,00brutto Urlaubsgeld und EUR 2.202,20 Weihnachtsgeld beantragt, wird die Klage abgewiesen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Bezahlung von Urlaubsentgelt, eines Teils eines 13. Monatseinko...