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LAG Köln Urteil vom 30.03.2001 - 4 Sa 1485/00 (veröffentlicht am 30.03.2001)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitszeugnis

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Arbeitszeugnis, das sich nur auf die Leistung, nicht auf die Führung bezieht, erfüllt den Anspruch des § 630 BGB nicht. Der Arbeitnehmer kann Leistungsklage mit dem Antrag erheben, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Der gewünschte Inhalt braucht nicht in den Antrag aufgenommen zu werden.

 

Normenkette

BGB § 630

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Aktenzeichen 3 (14) Ca 9749/99)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2000 – 3 (14) Ca 9749/99 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um ein Urlaubsgeld in Höhe von 863,63 DM Brutto und um die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses.

Wegen des erstinstanzlichen Tatsachenvortrages und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 2 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.

Gegen dieses ihr am 06.11.2000 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 06.12.2000 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Begründungsfrist bis zum 08.02.2001 am 06.02.2001 begründet. Hinsichtlich des Zeugnisanspruches meint sie, diesen mit dem am 06.11.1999 erteilten Zeugnis (Blatt 69 d. A.) erfüllt zu haben. Der Kläger könne allenfalls Berichtigung begehren. Insoweit sei der Anspruch aber verwirkt, da – nach Meinung der Beklagten – regelmäßig eine Frist von allenfalls fünf Monaten angenommen werde.

Hilfsweise beruft sich die Beklagte darauf, dass ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses wegen der Kürze des Arbeitsverhältnisses und der Kürze der tatsächlich am Arbeitsplatz anwesenden Zeit nicht bestehe, wobei sie darauf verweist, dass der Kläger am 01.10.1999 seinen Arbe...

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