Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergleichsentgelt gem. § 5 TVöD
Leitsatz (amtlich)
Zur Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses vom BAT auf den TVöD bei Ortszuschlagsberechnung des Ehegatten.
Normenkette
TVöD § 5; TV-L § 5; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; BAT-O; GG Art. 3, 6, 14
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Urteil vom 17.04.2009; Aktenzeichen 5 Ca 4806/08 d) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.04.2009 – 5 Ca 4806/08 d – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die richtige Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Beklagte ist eine in einer Rechtsform einer GmbH geführte Forschungseinrichtung der öffentlichen Hand. Gesellschafter der Beklagten sind zu 90 % die Bundesrepublik Deutschland und zu 10 % das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.01.1998 als Ingenieur angestellt. Nach § 2 des mit dem Kläger geschlossenen Arbeitsvertrages finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Tarifvertrages für die Angestellten der Kernforschungsanlage J. GmbH vom 05.09.1973 und die diesen ergänzenden, ändernden oder an seine Stelle tretenden Tarifverträge Anwendung (vgl. Bl. 21 der Akten). Nach der Bezugnahmeklausel nach § 2 des Manteltarifvertrages der Kernforschungsanlage J. GmbH sind die für die Angestellten des Bundes jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden. Zuletzt war der Kläger in die Vergütungsgruppe BAT III eingruppiert.
Das Beschäftigungsverhältnis wurde aufgrund...