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LAG Köln Urteil vom 29.08.2007 - 7 Sa 673/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsabgeltung. Überstunden. Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs. Urlaubsübertragung. Urlaubsabgeltung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Verfallklausel

Leitsatz (amtlich)

1. Die Regeln des deutschen Urlaubsrechts in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Artikel 7 Abs. 1 noch gegen Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG.

2. Die gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffe (vgl. LAG Düsseldorf vom 2.8.2006, 12 Sa 486/06) verkennen das Wesen des Urlaubsanspruchs, übersehen die bereits im Wesen des Urlaubsanspruchs angelegte Bindung des jeweiligen Urlaubsanspruchs an das Urlaubsjahr, werden dem Grundsatz nicht gerecht, dass der Urlaubsanspruch in einem Freizeitgewährungsanspruch besteht und führen in letzter Konsequenz dazu, dass der Urlaubsanspruch zu einem rein kommerziellen Wirtschaftsgut denaturiert.

Normenkette

BUrlG § 7; BUrlG § 9; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7; KAVO § 36; KAVO § 57

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Urteil vom 25.04.2007; Aktenzeichen 2 Ca 20/07)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.03.2009; Aktenzeichen 9 AZR 983/07)

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.04.2007 in Sachen 2 Ca 20/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um Forderungen der Klägerin auf Urlaubs- und Überstundenabgeltung.

Die am 12.01.1978 geborene Klägerin war in der Zeit vom 22.08.2005 bis 31.01.2007 bei dem beklagten Verein als Erzieherin in einer offenen Ganztagsgrundschule beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lagen der Arbeitsvertrag vom 22.08.2005 und der erste Nachtragsvertrag vom 3...

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