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LAG Köln Urteil vom 28.02.2008 - 10 Sa 663/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Altersgrenze für Piloten

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer mit 60 Jahren ist wirksam und verstößt nicht gegen die Regelungen des AGG.

 

Normenkette

AGG § 10

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 22.06.2007; Aktenzeichen 2 Ca 9886/06)

ArbG Köln (Urteil vom 09.03.2007; Aktenzeichen 5 Ca 9346/06)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.03.2012; Aktenzeichen 7 AZR 480/08)

 

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen die am 09.03.2007 – Arbeitsgericht Köln 5 Ca 9346/06 – und am 22.06.2007 – Arbeitsgericht Köln 2 Ca 9886/06 – verkündeten Urteile werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund der Altersbegrenzung von 60 Jahren im Manteltarifvertrag Nr. 5 a für das Cockpit-Personal bei der Beklagten in der Fassung vom 14.01.2005 (nachfolgend: MTV) geendet haben.

Die Kläger waren bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der MTV teils kraft Tarifbindung (Kläger zu 1., zu 2. und zu 4.), im Übrigen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung. Nach § 19 Abs. 2 letzter Satz MTV endet das Arbeitsverhältnis – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Die Kläger haben geltend gemacht, die tarifvertragliche Altersgrenzenregelung stelle eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Sie verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sei daher unwirksam. Die Ausnahmetatbestände des § 8 AGG und des § 10 AGG lägen nicht vor.

Die Altersgrenze sei nicht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung. Es könne nicht p...

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