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LAG Köln Urteil vom 21.11.1997 - 12 Sa 927/97

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Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 05.06.1997; Aktenzeichen 13 Ca 5072/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.10.1998; Aktenzeichen 8 AZR 73/98)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.1997 – 13 Ca 5072/96 – abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 16.580,– brutto zu zahlen nebst 4 % Zinsen seit 18.06.1996.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz gemäß § 628 Abs. 2 BGB nach arbeitnehmerseitig erklärter fristloser Kündigung.

Der Kläger war seit 01.10.1972 bei der Firma Schl. GmbH & Co. KG B als technischer Angestellter beschäftigt. Sein Gehalt belief sich zuletzt auf DM 10.380,–.

Im Dezember 1995 stellte die Firma Schl. Konkursantrag. Das Konkursverfahren wurde am 01.02.1996 eröffnet, nachdem vorher Sequestration angeordnet war. Während der Sequestration kündigte die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 22.01.1996 das Arbeitsverhältnis des Klägers fristgerecht. Der Kläger seinerseits sprach mit Schreiben vom 30.01.1996 wegen rückständigen Gehaltes für die Monate November 1995 bis Januar 1996 die fristlose Kündigung aus, die der Beklagtenseite am 31.01.1996 zuging. Die Wirksamkeit dieser außerordentlichen Kündigung ist zwischen den Parteien außer Streit.

Ab 01.02.1996 nahm der Kläger ein neues Arbeitsverhältnis auf, in dem er ein Bruttogehalt von DM 9.000,– bezieht. Die Differenz zum bei der Gemeinschuldnerin erzielten Gehalt von monatlich DM 1.380,– macht er bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung am 31.08.1996 mit insgesamt DM 9.660,– im vorliegenden Rechtsstreit geltend.

Außerdem beansprucht der Kläger anteiliges Weihnachtsgeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist mit DM 6.920,–.

Der Kläger macht geltend, es h...

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BAG 8 AZR 73/98
BAG 8 AZR 73/98

  Entscheidungsstichwort (Thema) Schadensersatz wegen entgangener Arbeitsvergütung. Konkursforderung  Normenkette BGB § 628 Abs. 2; KO §§ 59, 61; InsO § 55  Verfahrensgang LAG Köln (Urteil vom 21.11.1997; Aktenzeichen 12 Sa 927/97) ...

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