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LAG Köln Urteil vom 14.10.1994 - 12 Sa 853/94

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Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 17.03.1994; Aktenzeichen 6 Ca 3689/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.04.1995; Aktenzeichen 4 AZR 1043/94)

 

Tenor

1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.03.1994 – 6 Ca 3689/93 – teilweise, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen, abgeändert:

  1. Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 01.01.1991 nach Vergütungsgruppe III der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes zu entlohnen.
  2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/5, die Beklagte zu 2/5.

3) Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Bezahlung Klägers.

Der am 03.08.1955 geborene Kläger ist seit 01.03.1985 bei der Beklagten als Sozialarbeiter beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 30.05.1985/11.10.1988 zugrunde. Nach dessen § 7 erhält der Kläger eine Vergütung entsprechend Vergütungsgruppe IV b der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirchen (AVR), die nach § 15 des Arbeitsvertrages für das Arbeitsverhältnis gelten; wegen des weiteren Inhaltes des Arbeitsvertrages wird auf dessen bei den Akten befindliche Kopie (Bl. 19 bis 22) Bezug genommen.

Eingesetzt ist der Kläger in dem von der Beklagten betriebenen … W.-Haus, in Köln, einer Einrichtung, die der Aufnahme, Betreuung und Resozialisierung nichtseßhafter Männer dient, die der Beklagten von der Stadt Köln zugewiesen werden. Im Haus gibt es eine Abteilung für sozialtherapeutische Beratung und Betreuung sowie einen Möbelbasar und eine Gärtnerei. In der Einrichtung sind ca. 70 Personen untergebracht.

Außer dem Kläger sind drei weitere Sozialarbeiter im Hause tätig sowie Zivildienstleistende.

Bezüglich der v...

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