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LAG Köln Urteil vom 14.07.2016 - 8 Sa 324/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ansprüche der Erben hinsichtlich der Urlaubsansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers

 

Leitsatz (amtlich)

Urlaubsansprüche erlöschen nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 -; gegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - ).

 

Normenkette

BUrlG § 7 Abs. 4

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 27.01.2016; Aktenzeichen 2 Ca 3478/15)

 

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.01.2016 - 2 Ca 3478/15 - wird zurückgewiesen.
  2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil hinsichtlich der Ziffern 2 und 3. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Erbengemeinschaft nach N H , bestehend aus dem Kläger und E He , eine Urlaubsabgeltung für 48 Urlaubstage von N H zu zahlen.
    2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  3. Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob aufgrund des mit Tod der Erblasserin beendeten Arbeitsverhältnisses ein Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erbengemeinschaft gegen die Beklagte entstanden ist.

Die Tochter des Klägers, N H war vom 01.09.2012 bis zu ihrem Tod am 21.09.2014 als Erzieherin bei der Beklagten beschäftigt. Auf den Arbeitsvertrag vom 20.07./14.08.2012, der auf den TVöD Bezug nimmt, wird verwiesen. Unstreitig war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Urlaubsanspruch von 48 Tagen offen. Es handelte sich dabei - unter Berücksichtigung der Schwerbehinderung der Verstorbenen - um einen Resturlaubsanspruch in Höhe von 25 Tagen aus dem Kalenderjahr 2013,...

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