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LAG Köln Urteil vom 04.09.2012 - 12 Sa 1482/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Heimarbeit. Minderbeträge. Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co. Rechtsmissbrauch durch Zustimmungsverweigerung zur Parteierweiterung. Minderbeiträge in der Heimarbeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Verweigerung der Zustimmung zur Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug ist im Streitfall rechtsmissbräuchlich.

2. Partei- und Prozessfähigkeit nach Löschung der beklagten GmbH & Co. KG im Handelsregister.

3. Zahlung von Minderbeträgen an den Heimarbeitern gemäß § 1 Abs. 2 HAG gleichgestellte Personen.

 

Normenkette

ZPO §§ 50-51; HAG § 1 Abs. 2, §§ 19-20, 25; EFZG §§ 10-11

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 19.08.2010; Aktenzeichen 6 Ca 8875/09)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Berufung des klagenden Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2010 - 6 Ca 8875/09 - teilweise abgeändert:

    Die Beklagte und die Berufungsbeklagte zu 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an Frau S , in L , 2.358,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2009 zu zahlen.

  • 2.

    Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen das klagende Land zu 51 % und die Beklagte zu 49 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen das klagende Land zu 51 % und die Beklagte und die Berufungsbeklagte zu 2) gesamtschuldnerisch zu 49 %.

  • 3.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Das klagende Land nimmt die Berufungsbeklagten, bei denen es sich um im Adresshandel tätige Unternehmen handelt, nach § 25 HAG auf Nachzahlung von Minderbeträgen an Frau S in Anspruch.

Bei der Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1) (im Folgenden: Beklagte) handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, die am 21.11.2011 im Handelsregister gelöscht worden ist. Bei der Berufungsbeklagten zu 2) handelt es sich um die Komplementär-GmbH der Beklag...

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