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LAG Hamm Urteil vom 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01 (veröffentlicht am 18.10.2001)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsanspruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

 

Normenkette

BUrlG § 7 Abs. 4; InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 2, § 108 Abs. 2; SGB III § 143 Abs. 2-3

 

Verfahrensgang

ArbG Paderborn (Entscheidung vom 21.06.2001; Aktenzeichen 1 Ca 395/01)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.03.2003; Aktenzeichen 9 AZR 174/02)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 21.06.2001 (1 Ca 395/01) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.250,25 DM = 1.150,53 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich nur noch um Urlaubsabgeltung.

Der Beklagte ist durch Beschluß des AG Paderborn vom 01.07.2000 (2 IN 51/00) zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma F1xxx S1xxxxxx & S7xx GmbH & Co. KG (Insolvenzschuldnerin) aus B8xxx-W3xxxxxxxx bestellt worden. Über das Vermögen der Komplementärin, der S1xxxxxx Beteiligungsgesellschaft mbH, wurde durch weiteren Beschluß des AG Paderborn vom 01.07.2000 (2 IN 54/00) ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der am 13.05.1955 geborene Kläger war bei der Insolvenzschuldnerin gemäß schriftlichem Arbeitsvertrag vom 18.04.1995 mit Wirkung vom gleichen Tage als Tischlermeister beschäftigt. In dem schriftlichen Arbeitsvertrag ist u.a. bestimmt:

§ 4

Urlaub

Der Arbeitnehmer hat nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten Anspruch auf einen Jahresurlaub von gegenwärtig 31 Tagen und einen Anspruch auf Urlaubstagegeld lt. Tarifvertrag. Der Urlaubszeitpunkt ist in Abstimmung mit den Bedürfnis...

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