Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamm Urteil vom 08.12.1975 - 3 Sa 1293/75

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Grundsatz, daß der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers sich genaue Unterlagen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verschaffen müsse, besagt nicht, daß die Kündigung allein deswegen unwirksam ist, weil der Arbeitgeber sich solche Unterlagen oder Kenntnisse nicht beschafft hat.

2. Der Arbeitgeber, der es unterläßt, vor der Kündigung sich genaue Kenntnisse über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und den weiteren Verlauf der Erkrankung zu verschaffen, kann sich in einem Kündigungsschutzprozeß nicht darauf berufen, auf Grund der ihm bekannten Umstände sei im Zeitpunkt der Kündigung die Annahme gerechtfertigt gewesen, der Arbeitnehmer werde noch auf unabsehbare Zeit krank sein oder auch in Zukunft wiederholt wegen Krankheit mit der Arbeit aussetzen müssen, wenn eine Erkundigung zur Kenntnis von Tatsachen geführt hätte, die dieser Annahme die Grundlage entzogen hätten.

3. Daß solche Tatsachen überhaupt gegeben sind, und daß seine Erkundigung dem Arbeitgeber Kenntnis von diesen Tatsachen gegeben hätte, muß im Prozeß der Arbeitnehmer vortragen und beweisen.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.03.1977; Aktenzeichen 2 AZR 79/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444772

BB 1976, 554 (LT1-3)

DB 1976, 825 (LT1-3)

EzA § 1 KSchG Krankheit, Nr 1

LAGE § 1 KSchG Krankheit, Nr 1

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)
Bild: Haufe Shop

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


BAG 2 AZR 79/76
BAG 2 AZR 79/76

  Leitsatz (redaktionell) 1. Eine ordentliche Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet, wegen häufiger Erkrankungen sei auch künftig mit wiederholten Ausfällen des gekündigten Arbeitnehmers zu rechnen, ist nicht schon deswegen unwirksam, weil der ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren