Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Düsseldorf Urteil vom 31.10.2003 - 10 Sa 1247/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Übung. Gleichbehandlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund einer Gesamtbetriebsvereinbarung einen Zuschuss zu entstandenen Krankheitskosten (Beihilfe) und gewährt er „auf freiwilliger Basis” eine Beihilfe auch an die Betriebsrentner, entsteht gegenüber den Betriebsrentnern kein Anspruch auf ungekürzte Beihilfe aus betrieblicher Übung.

2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er für die aktive Belegschaft und die Betriebsrentner bei der Gewährung von Beihilfe einen unterschiedlichen Selbstbehalt einführt. Es liegen sachliche Gründe vor, wenn der Selbstbehalt bei den Betriebsrentnern höher ausfällt als bei den aktiven Belegschaftsmitgliedern.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Verfahrensgang

ArbG Essen (Urteil vom 27.05.2003; Aktenzeichen 6 (a) Ca 4902/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.05.2005; Aktenzeichen 3 AZR 660/03)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen dasUrteil des Arbeitsgerichts Essen vom27.05.2003 – 6 (1) Ca 4902/02 – wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger als Betriebsrentner gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf ungekürzte Gewährung von Zuschüssen zu verbleibenden Krankheitskosten (Beihilfe) zusteht.

Der Kläger war bei dem Beklagten seit 1974 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31.03.2000 als Dipl.-Ingenieur und amtlich anerkannter Sachverständiger beschäftigt.

Die Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung vom 02.12.1959 (GVBl. NW 1959, Seite 174) verpflichtete den Beklagten dazu, für seine angestellten Sachverständigen, die als Beliehene tätig sind, eine dem öffentlichen Dienst vergleichbare Versorgung zu gewähren. § 6 Ziffer 6 der Vero...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 242 Leistung nach Treu und Glauben
Bürgerliches Gesetzbuch / § 242 Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren