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LAG Düsseldorf Urteil vom 30.08.2002 - 14 Sa 1748/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einzelvertragliche Zusage einer Zuwendung „13. Monatsgehalt”)

 

Leitsatz (amtlich)

Die Parteien streiten über die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages, der die Zahlung einer Zuwendung durch den Arbeitgeber „nach den Maßgaben des § 35 der Arbeitsbedingungen für Angestellte” vorsieht. Die Kammer hat im Anschluss an das Urteil des LAG Düsseldorf vom 30.08.1999 – 18 Sa 855/99 – eine konstitutive Regelung angenommen.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157

 

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Urteil vom 09.10.2001; Aktenzeichen 11 Ca 4054/01)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.09.2003; Aktenzeichen 10 AZR 34/03)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird dasUrteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom09.10.2001 – 11 Ca 4054/01 – abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.266,61 EUR brutto nebst 4 % Zinsen aus 1.065,96 EUR seit dem 16.11.1999 sowie 5 % über demBasiszinssatz aus 1.087,28 EUR seit dem 16.11.2000 und aus weiteren 1.113,37 EUR seit dem 16.11.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers.

Der am 30.04.1958 geborene Kläger trat zum 01.01.1996 als Rettungssanitäter des Ortsverbandes D. in die Dienste des Landesverbandes NW e.V. des A. (A.). Der Beklagte hat mit Wirkung zum 01.10.1998 den D. Betrieb des Landesverbandes übernommen. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete zum 30.04.2002.

In dem formularmäßigen Arbeitsvertrag des Klägers vom 15.01.1996 war, soweit hier von Interesse, Folgendes bestimmt:

„1.

…

Soweit dieser Arbeitsvertrag nichts Abweichendes regelt, gelten die Arbeitsbedingungen für Angestellte und Arbeiter des A. Landesverband NW e.V.

2. Die Einstufung erfolgt ab dem 01.01.1996 in Gruppe VI b BAT Gemeinde.

3. Arbei...

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