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LAG Düsseldorf Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Weihnachtsgratifikation. Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel. unangemessene Benachteiligung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Rückzahlungsklausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, nach der eine Weihnachtsgratifikation zurückgefordert werden kann, soweit das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres beendet wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie auch in Fällen eingreift, in denen der die Rückforderung auslösende Grund nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt.

 

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1, §§ 242, 307 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Urteil vom 24.03.2011; Aktenzeichen 6 Ca 3598/10)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.03.2011 – 6 Ca 3598/10 – abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.741,67 EUR brutto nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.

II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2010.

Die Klägerin war seit dem 02.03.2009 bei dem Beklagten, der regelmäßig weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, als Steuerfachangestellte tätig. Die Klägerin verdiente zuletzt 1.900.– EUR brutto pro Monat. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis wegen Auftragsmangels mit Schreiben vom 29.10.2010 zum 30.11.2010.

Im schriftlichen Arbeitsvertrag, wegen dessen Einzelheiten im Übrigen auf Bl. 5 ff. der Gerichtsakte Bezug genommen wird, heißt es in § 4 Abs. 2:

„Frau I. erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines zusätzlichen Gehaltes. Im Jahr des Eintritts anteilig. Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des F...

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