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LAG Düsseldorf Urteil vom 14.03.2000 - 3 Sa 109/00

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Verfahrensgang

ArbG Wesel (Urteil vom 17.11.1999; Aktenzeichen 4 Ca 2296/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.06.2001; Aktenzeichen 2 AZR 325/00)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird dasUrteil des Arbeitsgerichts Wesel vom17.11.1999 – 4 Ca 2296/99 – abgeändert.

2. Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Streitwert: 8.076,– DM.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung des beklagten Landes.

Die am 04.10.1951 geborene Klägerin ist seit dem 01.10.1971 bei dem beklagten Land zuletzt als teilzeitbeschäftigte Angestellte mit 62,5 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Angestellten zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.692,– DM beim Finanzamt der Stadt M. im Bereich der Kfz-Besteuerung beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages Anwendung.

Am 28.06.1999 übergab die Klägerin der Vorsteherin des Finanzamtes, der Leitenden Regierungsdirektorin, Frau H., ein von ihr sowie ihrem Ehemann unterzeichnetes Schreiben der Steuerberater H. und F. vom 25.06.1999, worin diese eine Selbstanzeige der Klägerin und ihres Ehemannes gem. § 371 AO wegen gemeinschaftlich begangener Steuerhinterziehung erstatteten. Hierzu wurde mitgeteilt, gemeinsam Zinseinkünfte aus Kapitalanlagen in Luxemburg aus den Jahren 1989 bis 1997 in einer Gesamthöhe von 169.452,97 DM bisher steuerlich nicht erklärt zu haben. Nach dieser Selbstanzeige ergeben sich Einkommenssteuernachforderungen in Höhe von 54.642,45 DM und Vermögenssteuernachforderungen in Höhe von 12.620,– DM.

Mit Schreiben vom 08.07.1999, der Klägerin am selben Tage zugegangen, kündigte das beklagte Land das Arbeitsverhäl...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Außerordentliche Kündigung. Fristlose Kündigung gegenüber einer tariflich unkündbaren Finanzamtsangestellten wegen Steuerhinterziehung. Selbstanzeige. kündigungsrechtliche Verwertung steuerlicher Informationen aus einer ...

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