Verfahrensgang
ArbG Wuppertal (Aktenzeichen 5 Ca 3491/97) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.1997 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal – 5 Ca 3491/97 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger den Dienstposten des Leiters der Leistungsabteilung zu übertragen, die Übertragung auf einen Mitbewerber zu unterlassen und gegebenenfalls eine ermessensfehlerfreie Neubescheidung seiner Bewerbung durchzuführen.
Die Beklagte ist eine Berufsgenossenschaft, in deren Diensten der Kläger, der 1941 geboren ist, seit dem 1.9.1965 als Dienstordnungsangestellter steht. Mit Wirkung vom 1.3.1995 wurde er, nach Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführungszeit nach § 19 der Richtlinien, unter gleichzeitiger Zuweisung einer Stelle A 13hD in den höheren Dienst überführt. Seit Februar 1996 nimmt er Aufgaben der Innenrevision und des Widerspruchswesens wahr, nachdem er zuvor Gruppenleiter der Rechtsbehelfsstelle gewesen war.
Da der bisherige Leiter der Leistungsabteilung, die unmittelbar dem Geschäftsführer unterstellt ist, zum 30.6. 1997 in den Ruhestand trat, erfolgte mit Datum vom 24.3.1997 eine bundesweite interne Ausschreibung, in der es heißt:
In der GV West der Tiefbau Berufsgenossenschaft ist voraussichtlich die Position des/der Leiters/in der Leistungsabteilung zum 1. Juli 1997 zu besetzen.
Die Stelle ist mit einer Obergrenze von A 14 BBesO ausgewiesen.
…
Neben einem weiteren Bewerber aus dem höheren Dienst und drei Bewerbern aus dem gehobenen Dienst bewarb sich auch der Kläger um die ausgeschriebene Position.
Die Bewerber erhielten mit zu diesem Zweck einh...