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LAG Düsseldorf Urteil vom 07.10.2015 - 4 Sa 1288/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinstellung nach einem Betriebsübergang

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, ob in einem Kleinbetrieb ein Anspruch auf Wiedereinstellung entsteht, wenn es nach der wegen Stilllegung ausgesprochenen Kündigung doch noch zu einem Betriebsübergang kommt.

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Einem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer kann ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kommt ein Wiedereinstellungsanspruch gegen den Betriebserwerber nur ausnahmsweise in Betracht.

2. Dabei bedarf es auch im Falle eines nachträglichen Betriebsübergangs der Prüfung, ob dem Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegen stehen. Insbesondere ergibt sich ein Wiedereinstellungsanspruch der gekündigten vormaligen Arbeitnehmer nicht stets daraus, dass es entgegen der Annahme bei Ausspruch der Kündigung doch zu einem Betriebsübergang gekommen ist.

3. In einem Kleinbetrieb ist ein Anspruch auf Wiedereinstellung jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Normenkette

BGB § 242; KSchG § 23; BGB § 613a

 

Verfahrensgang

ArbG Duisburg (Aktenzeichen 4 Ca 1617/14)

 

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 05.11.2014 - 4 Ca 1617/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  2. Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt nach einem Betriebsübergang ihre Wiedereinstellung durch die Betriebsnachfolgerin.

Der 1958 geborene, verwitwete und einem in ihrem Haushalt lebenden, arbeitslosen Sohn zum Unterhalt verpflichtete Klägerin war bei der zu 1) beklagten Apothekerin seit 1997 als pharmazeutisch...

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