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LAG Bremen Urteil vom 21.12.1994 - 2 Sa 312/93

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Verfahrensgang

ArbG Bremen (Urteil vom 16.11.1993; Aktenzeichen 4a Ca 4089/93)

ArbG Bremen (Urteil vom 27.10.1993; Aktenzeichen 5 Ca 5413/93)

ArbG Bremen (Urteil vom 26.08.1993; Aktenzeichen 8 Ca 8118/93)

ArbG Bremen (Urteil vom 19.07.1993; Aktenzeichen 7 Ca 7102/93)

ArbG Bremen (Aktenzeichen 3 Sa 111/94)

 

Tenor

Auf die Berufungen der Kläger zu 1.–4. werden die Urteile des Arbeitsgerichts Bremen vom 19.07.1993 (7 Ca 7102/93), 27.10.1993 (5 Ca 5413/93), 26.08.1993 (8 Ca 8118/93) und 16.11.1993 (4a Ca 4089/93) teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten des Klägers zu 1.

Sicherheit in Höhe von DM 300.000,– zu leisten und zwar nach Wahl der Beklagten

  • durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren,
  • durch Verpfändung von Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaates eingetragen sind,
  • durch Verpfändung beweglicher Sachen,
  • durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister oder Schiffsbauregister eingetragen sind,
  • durch Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken,
  • durch Verpfändung von Forderungen, die für eine Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder durch Verpfändung von Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken.

2. Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten des Klägers zu 2.

Sicherheit in Höhe von DM 400.000,– zu leisten und zwar nach Wahl der Beklagten

  • durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren,
  • durch Verpfändung von Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines Bundesstaates eingetragen sind,
  • durch Verpfändung beweglicher Sachen,
  • durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister oder Schiffsbauregister eingetragen...

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