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LAG Bremen Urteil vom 05.04.2005 - 1 Sa 86/04, 1 Sa 300/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Engeltrahmentarifvertrag. Transferliste. Bindungswirkung der Transferliste. Eingruppierungsfeststellungsklage. Ausschlussfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Auch im Bereich der Privatwirtschaft ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig.

2. Legen die Tarifvertragsparteien anlässlich der Einführung des ERTV eine Transferliste verbindlich fest, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt hiervon einseitig im Wege des Direktionsrechts abzuweichen.

 

Normenkette

ZPO § 256; TV SR § 9; ERTV § 5; ERTV § 6

 

Verfahrensgang

ArbG Bremen (Urteil vom 11.02.2004; Aktenzeichen 7 Ca 7559/03)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 11.02.2004 – Az.: 7 Ca 7559/03 – teilweise abgeändert und wie folgt – teils aus Gründen der Klarstellung – insgesamt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01. Mai 2003 nach der Entgeltgruppe T6 Stufe 1 des Entgeltrahmentarifvertrages (ERTV) vom 01.07.2001 zu vergüten und die anfallenden… monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge zwischen der Entgeltgruppe T4 und T6 ERTV ab dem 17.12.2003 bzw. den späteren Fälligkeitszeitpunkten an mit 5 % Jahreszinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger 11/18, die Beklagte 7/18.

Die Revision wird gegen dieses Urteil zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist streitig, nach welcher Vergütungsgruppe der Kläger zu vergüten ist.

Der am 10.04.1973 geborene und ledige Kläger war zunächst in der Zeit vom 01.09.1989 bis 28.02.1993 und ist seit dem 01.04.1993 bei der Beklagten bzw. der Rechtsvorgängerin beschäftigt.

Bei der Beklagten wurden Tarifver...

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