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LAG Brandenburg Urteil vom 22.01.2004 - 3 Sa 168/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Erschwerniszulage. Isolierstation. TBC-Krankenstation. Minimal Invasive Chirurgie. Gebäudereiniger

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Operationssaal für Minimal Invasive Chirurgie ist keine einer TBC-Krankenstation oder Isolierstation ähnliche Abteilung. Die Reinigung eines solchen Operationssaals, führt deshalb nicht zu einen Anspruch auf Zahlung einer Erschwerniszulage gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1.2 RTV Gebäudereinigerhandwerk Berlin.

 

Normenkette

TVG § 1 Abs. 1; Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk in Berlin § 10 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Brandenburg (Urteil vom 23.01.2003; Aktenzeichen 2 Ca 894/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.05.2005; Aktenzeichen 5 AZR 319/04)

 

Tenor

1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 23.01.2003 – 2 Ca 894/02 – wird zurückgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Zahlung einer tariflichen Zulage und um Überstundenvergütung.

Die Klägerin war seit dem 01.09.1998 bei der Beklagten beschäftigt. Gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Arbeitsvertrag war die Klägerin als Raumpflegerin und Stationshilfe einschließlich Spätdienst beschäftigt. Ziff. 8 des Arbeitsvertrages der Parteien sah vor, dass die maßgeblichen Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk in ihrer letzten Fassung auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind (vgl. Bl. 203 b. 304 d. A.). Bezüglich der zu erbringenden Arbeitszeit vereinbarten die Parteien durchschnittlich 30 Stunden wöchentlich. Die von der Beklagten erfassten und abgerechneten Arbeitszeiten liegen für den Zeitraum April 2000 bis Oktober 2001 jeweils über einer Arbeitszeit von 30 Stunden wöch...

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