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LAG Berlin Urteil vom 22.01.1998 - 16 Sa 136/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Betriebsratsunterrichtung in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten

Leitsatz (amtlich)

Vor Ablauf der Wartefrist nach § 1 Abs. 1 KSchG genügt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Mitteilung der Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, wenn er dem Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung lediglich mitteilt, der Arbeitnehmer „genügt nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung unseren Anforderungen nicht”.

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 31.07.1997; Aktenzeichen 1 Ca 3451/97)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 03.12.1998; Aktenzeichen 2 AZR 234/98)

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31. Juli 1997 – 1 Ca 3451/97 – geändert:

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 13. März 1997 wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine nach Ablauf einer tariflichen Probezeit, jedoch vor Ablauf des ersten Beschäftigungshalbjahres ausgesprochene ordentliche Kündigung (zum 28. Februar 1997) und über den vorläufigen Beschäftigungsanspruch der (als Verkäuferin eingestellten) Klägerin, welche die Kündigung deshalb für unwirksam hält, weil die Beklagte ihrem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung als Kündigungsgrund lediglich mitgeteilt hatte: „Nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt Frau A. unseren Anforderungen nicht. Dies nehmen wir zum Anlaß, das Arbeitsverhältnis wie oben angegeben zu kündigen.”

Auf ihre vor dem Arbeitsgericht Berlin am 28. Januar 1997 eingereichte Klage hat die Klägerin am 13. März 1997 folgendes Versäumnisurteil erwirkt:

I. Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigu...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses Leitsatz (amtlich) Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung ...

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