Entscheidungsstichwort (Thema)
Empfangsbekenntnis als Privaturkunde. Angebot einer Vertragsänderung ist nicht maßregelnd
Leitsatz (redaktionell)
1. Dient das Angebot einer Vertragsänderung dem Zweck, den Arbeitnehmer von der Erbringung einer Arbeitsleistung mit entsprechender Auswirkung auf das Entgelt zu befreien, so ist dies kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot.
2. Auch Kündigungen sind Maßnahmen im Sinne des § 612a BGB.
Normenkette
BGB § 612a; ZPO § 416
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 14.05.2019; Aktenzeichen 4 Ca 15076/18)
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Mai 2019 - 4 Ca 15076/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der beklagte Verein beschäftigte den Kläger seit dem 1. September 2016 in seinem Betrieb, der ein Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist.
Vertragliche Grundlage war zunächst der schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 19. Juli 2016 über die Beschäftigung als Erzieher. Mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 14. November 2016 kamen die Parteien über eine Einsetzung als kommissarische pädagogische Leitung überein, mit schriftlichem Änderungsvertrag vom 20./21. Juni 2017 über die Beschäftigung als Erzieher und Kinderhausleitung.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erhielt der Kläger für seine Tätigkeit zunächst eine Vergütung nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, ab Übertragung der Leitungsaufgabe durch den zuletzt geschlossenen Änderungsvertrag nach Entgeltgruppe 11.
Am 29. August 2018 teilte der Kläger dem Beklagten mit, es bestehe eine Überlastung innerhalb seiner Tätigkeit a...