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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung. Anforderungen an ein Anspruchsschreiben

 

Leitsatz (redaktionell)

Aus einem Anspruchsschreiben, das die tarifliche Ausschlussfrist des § 37 TVöD wahren soll, muss hervorgehen, welche konkreten Forderungen geltend gemacht werden sowie den Umfang, die Höhe und den Zeitraum, für den die Forderungen verfolgt werden.

 

Normenkette

RL 2003/88/EG Art. 22 Abs. 1; TVöD-V § 37 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1, 4 S. 3; TVöD-V § 37

 

Verfahrensgang

ArbG Potsdam (Entscheidung vom 22.03.2017; Aktenzeichen 4 Ca 2120/16)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 11.04.2019; Aktenzeichen 6 AZR 104/18)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22. März 2017 - 4 Ca 2120/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit sowie über Ansprüche des Klägers auf finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit.

Der Kläger ist bei der beklagten Stadt seit dem 1. Juni 2011 auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 3. März 2011 als Beschäftigter im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) - Tarifgebiet Ost - in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden: TVöD-V) Anwendung. Dieser verweist in D.2 Nr. 2 Abs. 1 der Anlage D bezüglich der Arbeitszeit der Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst auf die entsprechenden beamtenrechtlichen Bestimmungen.

Die beklagte Stadt organisierte die Dienst...

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