Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmissbräuchlichkeit des Begehrens eines Piloten auf Verringerung der Arbeitszeit während der Schulferien
Leitsatz (amtlich)
Der Antrag eines Piloten, in den Schulferien seiner Kinder im Wege der Arbeitszeitverringerung nach § 8 TzBfG für einen Monat freigestellt zu werden, ist nicht rechtsmissbräuchlich.
Normenkette
TzBfG § 8
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 24.08.2016; Aktenzeichen 23 Ca 7124/16)
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.08.2016 (23 Ca 7124/16) abgeändert und die Beklagte verurteilt, einer Reduzierung der jährlichen geschuldeten Vollarbeitszeit durch Freistellung um 1 Monat (1/12), jeweils ab dem 10.07. eines jeden Kalenderjahres, ab dem Jahre 2016 zuzustimmen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Verringerung der Arbeitszeit.
Der 48 Jahre alte Kläger ist bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern, seit mehr als 11 Jahren als Flugzeugführer beschäftigt, aktuell auf dem Muster A 320 am Stationierungsort D. (DUS). Er hat drei Kinder im Alter von 9, 12 und 14 Jahren, seine Frau ist als Grundschullehrerin angestellt. Zuletzt bezog der Kläger eine Bruttomonatsvergütung in Höhe durchschnittlich .... EUR.
Bei der Beklagten wird die "Teilzeitordnung" vom 05.10.2007 (Bl. 132 ff. d. A.) angewendet, wonach Cockpitpersonal auf Antrag und jeweils für ein Kalenderjahr mit der Beklagten eine Verringerung der Arbeitszeit um einen bis zu sechs Kalendermonate ("Freimonatsmodell"), um 25 % der monatlichen Arbeitszeit ("Teilzeitmodell 75") oder um 50 % der monatlichen Arbeitszeit ("Teilzeitmodell 50") vereinbaren können. Für aufgrund einer Ver...