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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.03.2007 - 5 Sa 1604/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Freigabe eines Gewerbebetriebes durch den Insolvenzverwalter

 

Leitsatz (amtlich)

Auch nach einer Betriebseinstellung werden die Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist vom VTV Bau erfasst. Dem steht eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters nicht entgegen.

 

Normenkette

TVG § 1; InsO § 109 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 28.04.2006; Aktenzeichen 15 Ca 73369/05)

 

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.04.06 – 15 Ca 73369/05 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die klagende Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe in der Rechtsform des VVaG, die nach näherer Maßgabe der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes ist, nimmt den Beklagten, der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn D. ist, welcher einen Baubetrieb als Einzelunternehmen führte, auf Beitragszahlung für die Zeit vom 19. November 2004 bis einschließlich 15. Januar 2005 in unstreitiger Höhe von insgesamt 1 396,84 EUR in Anspruch.

Der Beklagte hat mit der Insolvenzeröffnung am 19. November 2004 den Geschäftsbetrieb des Gemeinschuldners zum 19. November 2004 eingestellt und die verbliebenen Arbeitnehmer mit einer Frist bis zum 15. Januar 2005 ordentlich gekündigt. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2004 (vgl. das Schreiben in Kopie Bl. 17 d. A.) hat der Beklagte die „Freigabe” des Gewerbebetriebes erklärt mit dem Beschluss, den Gewerbebetrieb nicht mit Wirkung für und gegen die Insolvenzmasse fortzuführen. Der Beklagte ist der Auffassung, dass er spätestens aufgrund dieser Freigabeerklärung nicht mehr für die Beitrag...

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