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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.09.2013 - 6 Sa 182/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Überstundenvergütung eines Kraftfahrers bei Beweisvereitelung durch die Arbeitgeberin. Unwirksame Fälligkeitsklausel bei unangemessen langer Frist zur Abrechnung der Monatsvergütung

Leitsatz (amtlich)

1. Obwohl der Arbeitgeber als Unternehmer gem. § 2a Satz 3 FPersV die sog. Kontrollunterlagen seines Fahrers nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres zu vernichten hat, stellt es eine zumindest fahrlässige Beweisvereitelung dar, wenn er im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zahlung von Überstundenvergütung die bevorstehende Vernichtung nicht dem Gericht angezeigt hat, nachdem sich beide Parteien auf diese Unterlagen bezogen hatten.

2. Die Regelung in einem Formularvertrag, wonach die Abrechnung der Monatsvergütung bis zum 25. des Folgemonats erfolgt, ist gemäß § 308 Nr. 1 Ts. 1 BGB unwirksam, weil sich der Arbeitgeber damit eine unangemessen lange Frist zur Erbringung seiner Leistung vorbehält.

Normenkette

BGB § 308 Nr. 1 Ts. 1; BGB § 612 Abs. 1; BGB § 616 S. 1; EFZG § 4 Abs. 1a; BUrlG § 11 S. 1; ZPO § 142 Abs. 1 S. 1; ZPO § 156; ZPO § 286 Abs. 1 S. 1; ZPO § 321 Abs. 1; ZPO § 399; ZPO § 444; FPersV § 2a; FPersV § 2a S. 3; BGB § 308 Nr. 1 Hs. 1; BGB § 611 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1 a S. 1; EFZG § 9 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 11 Abs. 1 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 286

Verfahrensgang

ArbG Potsdam (Entscheidung vom 22.01.2013; Aktenzeichen 8 Ca 716/12)

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22.01.2013 - 8 Ca 716/12 - im Kostenausspruch und insoweit geändert, wie es die Entscheidung im Versäumnisurteil vom 08.08.2012 über die Abweisung der Klage in Höhe von 849,35 € brutto nebst Zinsen hinaus aufrechterhalten hat, und die Beklagte unter entspr...

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