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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Weihnachtsgeld

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Von maßgeblicher Bedeutung ist insoweit, ob die gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung des Gerechtigkeitsgebots darstellt. Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer Abwägung der rechtlichen Interessen der Beteiligten zu beantworten. Hierbei ist das Interesse des Verwenders an der Aufrechterhaltung der Klausel mit dem Interesse des Vertragspartners an der Ersetzung der Klausel durch das Gesetz abzuwägen.

2. Freiwilligkeitsvorbehalte, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistungen betreffen, sind auch nicht durch objektiv feststellbare Besonderheiten des Arbeitsrechts gerechtfertigt.

3. Ein arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt in Bezug auf Sondervergütungen, wozu auch Weihnachtsgeldzahlungen gehören, ist regelmäßig zulässig.

4. Falls eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts enthält, dass Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus.

 

Normenkette

BGB §§ 611, 307 Abs. 1 S. 1, § 242; BGBEG Art. 229 § 5

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 05.06.2007; Aktenzeichen 6 Ca 1781/07)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.01.2009; Aktenzeichen 10 AZR 219/08)

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin – 6 ...

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