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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 28.02.2002 - 4 Sa 68/01 (veröffentlicht am 28.02.2002)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Probezeitvereinbarung. Probezeit. Zeitpunkt der Vereinbarung einer Probezeit. Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

Leitsatz (redaktionell)

Eine Probezeitvereinbarung im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB ist nur zu Beginn einer Vertragsbeziehung möglich. Die Dauer eines Vertragverhältnisses, an das sich ein neu vereinbartes Vertragsverhältnis anschließt, steht der Vereinbarung einer Probezeit mit der Wirkung des § 622 Abs. 3 BGB entgegen.

Normenkette

BGB § 622 Abs. 3

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 10.05.2001; Aktenzeichen 6 Ca 7900/00)

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10. Mai 2001 – 6 Ca 7900/00 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.

Gegenstandswert im zweiten Rechtszug: 3.541,24 EUR

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine vom Beklagten ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat, sowie um daraus folgende Vergütungsansprüche der Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs des Beklagten.

Die am 12. April 1971 geborene Klägerin wurde zunächst seit 1995 vom Beklagten, der als Steuerberater tätig ist, zur Steuerfachangestellten ausgebildet. In dessen Büro werden nicht mehr als fünf Arbeitnehmer im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG beschäftigt. Auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 14. Juli 1998 wurde die Klägerin als Steuerfachangestellte zu einer monatlichen Vergütung von 3.100,00 DM zuzüglich vermögenswirksamer Leistung und Weihnachtsgelds eingestellt. Dieses Arbeitsverhältnis kündigte die Klägerin mit Schreiben vom 16. Februar 2000 fristgerecht zum 31. März 2000 (Fotokopie Bl. 8 der Akte des Arbeitsgerichts). Unter dem Datum des 06. Ap...

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