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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2000 - 8 Sa 5/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltfortzahlung - Tarifauslegung

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach § 14 B Ziffer 2 Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 13.01.1994 in der Fassung vom 11.10.1996 hat der erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 708/00.

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.10.1999 - 2 Ca 6352/98 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.09.1997 nach der Vergütungsgruppe IV b BAT/VKA zu vergüten.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610728

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