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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2008 - 22 Sa 35/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Übung. konkludente Vertragsänderung. Jahresbonus. freiwillige Leistung

 

Leitsatz (amtlich)

Das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung eines Jahresbonus in einer bestimmten Höhe aus betrieblicher Übung oder einzelvertragliche konkludente Änderungsvereinbarung setzt voraus, dass dieser Jahresbonus ergebnisunabhängig mindestens dreimal in der selben Höhe gewährt wurde.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Verfahrensgang

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 01.07.2008; Aktenzeichen 7 Ca 89/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.04.2010; Aktenzeichen 10 AZR 163/09)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Ka. Villingen-Schwenningen vom 01.07.2008, 7 Ca 89/08 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision für die Klägerin wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten als ihrer ehemaligen Arbeitgeberin die Zahlung eines Jahresbonus in Höhe von 60.000,00 EUR für das Jahr 2007 aufgrund einer behaupteten betrieblichen Übung.

Die Klägerin war bei der Beklagten in der Zeit vom 01.01.1998 bis zum 31.12.2007 beschäftigt. Die Klägerin war als Buchhalterin angestellt. Ihr monatliches Grundgehalt betrug zuletzt EUR 5.040,00 zuzüglich der Gestellung eines PKW zur Privatnutzung. Die Klägerin ist die ehemalige Ehefrau des Geschäftsführers der Beklagten, Herrn A. Z. Gesellschafter der Beklagten ist Herr M. D..

Der Geschäftsführer der Beklagten, Herr Z. ist schwerpunktmäßig im Außendienst im Vertrieb tätig gewesen. Gegenüber den ca. 15 – 20 Mitarbeitern der Beklagten war die Klägerin ebenfalls „die Chefin” und erledigte über die Buchhaltungsarbeiten hinaus weitere Leitungsaufgaben bei der Beklagten.

Die Klägerin erhielt in den Jahren 2000 bis 2006 jeweils mit der Dezemberabrechnung des jeweiligen Jahres eine...

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