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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.07.2006 - 2 Sa 123/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Klageverzicht in Allgemeine Geschäftsbedingungen. Inhaltskontrolle. Kompensatorische Gegenleistung. Verdachtskündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Unangemessen ist die Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Eine formularmäßige Verzichtserklärung bezogen auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne kompensatorische Gegenleistung stellt deshalb in der Regel eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar und ist deshalb unwirksam.

2. Von einer kompensatorischen Gegenleistung könnte nur dann auszugehen sein, wenn eine Gegenleistung vor der Unterzeichnung des Klageverzichtsvertrages versprochen worden wäre. Es bleibt unentschieden, ob der Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eine derartige Gegenleistung sein kann.

3. Geht ein Arbeitgeber von der jeweiligen Alleintäterschaft eines Arbeitnehmers aus und besteht gegenüber drei Arbeitnehmern ein Tatverdacht, so besteht gegen jeden einzelnen Arbeitnehmer ein Verdachtsgrad von 33,3%. Ein Verdachtsgrad in dieser Höhe ist weder stark, schwerwiegend noch dringend und rechtfertigt keine außerordentliche Verdachtskündigung.

 

Normenkette

BGB §§ 307, 305 Abs. 1 S. 1, § 626

 

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Urteil vom 21.06.2005; Aktenzeichen 8 Ca 263/04)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird dasUrteil des Arbeitsgerichts Stuttgart – Kammern Aalen – vom21.06.2005 (Az.: 8 Ca 263/04) abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigungen der ...

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  (1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass ...

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