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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 18.04.1967 - 7 Sa 8/67

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Leitsatz (redaktionell)

Wird in einer Betriebsvereinbarung die Wirksamkeit von Lohnabtretungen von der Zustimmung der Personalstelle des Arbeitgebers abhängig gemacht (beschränktes Lohnabtretungsverbot), so ist das ebenso zulässig wie ein allgemeines Lohnabtretungsverbot.

Der Arbeitnehmer kann seinen pfändbaren Lohn nicht nur an Dritte, sondern auch an den Arbeitgeber abtreten. Eine solche Abtretung kann rechtlich auch als Aufrechnungsvertrag zu qualifizieren sein. Sie hat den Vorrang vor einer späteren Lohnpfändung.

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\

 

Normenkette

BGB §§ 387, 399

 

Fundstellen

Haufe-Index 446051

BB 1967, 1289 (LT1)

DB 1967, 1094 (LT1)

ARST 1968, 4 (LT1)

ArbuR 1967, 283 (L1)

PraktArbR BGB §§ 398-413, Nr 42 (L1)

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