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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 07.08.2003 - 6 Sa 100/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsanspruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht mit Ablauf des 31.03. verfallen sind.

 

Normenkette

BUrlG § 7 Abs. 4; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Heilbronn (Aktenzeichen 7 Ca 463/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.02.2005; Aktenzeichen 9 AZR 78/04)

 

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn – Kammern Crailsheim – 7 Ca 463/02 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.104,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2002 zu bezahlen.

2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Von einer ausführlichen Darstellung des Prozessstoffes wird im Hinblick auf § 69 Abs. 2 ZPO abgesehen, nachdem das Urteil des Landesarbeitsgerichts der Revision nicht unterliegt. Statt dessen wird auf den Inhalt des angefochtenen arbeitsgerichtlichen Urteils verwiesen.

Die Parteien streiten in zweiter Instanz weiter über die Abgeltung für insgesamt xx,x Urlaubstage aus den Jahren xxxx bis xxxx als Masseforderungen. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger insgesamt einen Urlaubsabgeltungsanspruch für xx Urlaubstage mit einem Betrag von x.xxx,xx EUR als Masseforderung für die Jahre xxxx und xxxx zuerkannt, den Anspruch des Klägers auf Abgeltung von Erholungsurlaub für das Jahr xxxx mit x,x Urlaubstagen hat es dagegen abgewiesen.

Der Beklagte wendet g...

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