Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

KG Berlin Beschluss vom 20.02.2015 - 4 Ws 20/15 - 141 AR 62/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Haftgrund der Flucht ist anzunehmen, wenn sich der Beschuldigte von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um unerreichbar zu sein. Der Haftgrund enthält das Erfordernis des Willens, sich dem Strafverfahren - dauernd oder zumindest für eine längere Zeit - zu entziehen. Wer also aus verfahrensunabhängigen Gründen, ohne Wissen der Strafbarkeit eines Verhaltens, ohne Kenntnis eines gegen ihn eingeleiteten Verfahrens und ohne den Willen, unerreichbar zu sein, seinen ursprünglichen Aufenthaltsort verlässt, ist nicht flüchtig, auch wenn er tatsächlich nicht erreichbar ist. Die subjektive Komponente des hiernach erforderlichen Fluchtwillens ist eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 112 Abs. 2 StPO, für deren Vorliegen eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss.

2. Da alle einer Haftanordnung zugrunde liegenden Erkenntnisse von den Ermittlungsbehörden und dem Haftgericht festgestellt sein müssen, können ungeklärte, weil nicht überprüfte Aspekte nicht der Haftentscheidung zu Lasten des Beschuldigten zugrunde gelegt werden.

3. Die für die Prüfung der Fluchtgefahr maßgebliche Straferwartung konkretisiert sich durch einen Verständigungsvorschlag, den das Gericht in Absprache mit der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren der Verteidigung unterbreitet. Für die Strafzumessungsbewertung im Falle eines streitigen Verfahrens ist zugrunde zu legen, dass die Differenz zu der für den Fall eines Geständnisses zugesagten Strafobergrenze nicht zu groß sein darf, im Vergleich zum einvernehmlichen Verfahren also eine angemessene Erhöhung ins Auge zu fassen ist. Hierbei kann in dem Zwischenstadium einer Haftentscheidung die verbreitete Auffassung einen ersten Anhaltspunkt bieten, wonach der angemessene Strafrabatt in der Regel nicht mehr als 20% bis...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


BGH 3 StR 403/09
BGH 3 StR 403/09

  Verfahrensgang LG Hannover (Urteil vom 17.03.2009)   Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 17. März 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren