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Hessisches LSG Urteil vom 20.02.2001 - L 12 RJ 1446/99

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Verfahrensgang

SG Frankfurt am Main (Gerichtsbescheid vom 08.09.1999; Aktenzeichen S 6 RJ 2189/97)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.11.2002; Aktenzeichen B 13 RJ 19/01 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 1999 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit einer Beitragserstattung.

Die Ehe der Klägerin mit dem Beigeladenen wurde durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Frankfurt am Main vom 4. Februar 1986 (Az.: XXXXX) geschieden. Während des Scheidungsverfahrens teilte der damalige Prozessbevollmächtigte der Klägerin dies der Beklagten mit (Schreiben vom 18. Mai 1984) und wies darauf hin, dass vorab der Versorgungsausgleich durchzuführen sei. Auf die Anfrage der Beklagten bei dem Amtsgericht – Familiengericht, ob der Versorgungsausgleich bereits durchgeführt wurde bzw. welche Zeit als Ehezeit in Betracht komme, teilte dieses mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mit, “… dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wurde.” Daraufhin gab die Beklagte mit Bescheid vom 6. März 1985 dem Antrag des Beigeladenen vom 19. April 1984 statt und erstattete einen Betrag in Höhe von 30.331,79 DM, den sie aufgrund einer Abtretungserklärung an die O… Volksbank eG zur Auszahlung brachte.

Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin am 17. April 1986 Widerspruch, den die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 18. Februar 1987 als unzulässig verwarf, da die Klägerin durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert sei. Im Übrigen sei der Widerspruch auch unbegründet.

Auf die Klage vom 10. März 1987 hat das Sozialgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 29. Mai 19...

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  Leitsatz (amtlich) Die Beitragserstattung nach RVO § 1303 ist eine einmalige Leistung iS des Abk Türkei SozSich Art 53 vom 1964-04-30; für sie gilt das Abkommen nicht.  Leitsatz (redaktionell) Ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Bundesrepublik ...

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