Leitsatz (amtlich)
I. Ein Versicherter steht grundsätzlich auch bei Fahrten zur Familienwohnung, die nicht um unmittelbaren Anschluß an die Beendigung der Betriebstätigkeit angetreten werden, unter Versicherungsschutz.
II. Eine 32-jährige ledige Versicherte kann noch eine Familienwohnung im Hause ihrer Mutter haben.
Normenkette
RVO § 350
Verfahrensgang
SG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.09.1971) |
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 24. September 1971 und der Bescheid vom 8. Mai 1970 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, das Ereignis vom 24. Dezember 1969 als Wegeunfall zu entschädigen.
II. Die Beklagte hat die der Klägerin im Streitverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die … 1937 geborene Klägerin ist seit dem 1. Juni 1960 bei der Firma VDO Tachometer Werke A. B. GmbH in F. als Einkäuferin beschäftigt. Bis dahin lebte sie im Hause ihrer Eltern in P. Ihr Vater ist im Jahre 1968 verstorben. Die Klägerin hat in diesem Hause weiterhin ein Wohnzimmer von ca. 15 qm und ein Schlafzimmer von ca. 10 qm inne. Beide Zimmer sind noch aus ihrer Mädchenzeit möbliert. Im Juni 1960 stellte ihre Arbeitgeberin ihr in F. ein Leerzimmer mit einer kleinen Küche als Werkswohnung zur Verfügung, die von der Klägerin möbliert wurde. Nach dem Verkauf dieses Hauses im Jahre 1966 mietete sich die Klägerin in F. ein anderes Leerzimmer mit einer Kochnische und Bad, zusammen etwa 30 qm groß. Sie ist ledig, auch nicht verlobt und fuhr an den Wochenenden regelmäßig in das elterliche Haus in P.
Am 23. Dezember 1969 (einem Dienstag) beendete die Klägerin ihre Betriebstätigkeit um 16.30 Uhr, fuhr jedoch erst am nächsten Tage gegen 8 Uhr mit ihrem Pkw in Richtung P. wo sie im Hause...