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Hessisches LAG Urteil vom 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung. Betriebsübergang. Zurückverweisung. Massenentlassungsanzeige

 

Leitsatz (amtlich)

Bei dem Sonderliquidationsverfahren nach Art. 14 A des griechischen Gesetzes Nr. 3429/2005 handelt es sich um ein Insolvenzverfahren nach Art. 16 Abs. 1 EuInsVO (wie LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2010 – 21 Sa 91/09; LAG München 12. April 2011 – 9 Sa 1234/10).

Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn durch bestandskräftigen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige bestätigt wurde. Hieran ist auch nach der durch die Rspr. des EuGH (27. Januar 2005 – C-188/03 (Junk)) hervorgerufenen Rechtsprechungsänderung festzuhalten. Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 – 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 – 12 Sa 1321/10).

 

Orientierungssatz

Teilweise Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 31.10.2011 – 17 Sa 8/11.

 

Normenkette

KSchG §§ 1, 17-18; BGB §§ 174, 177, 180, 613a; InsO § 113; EulnsVO Art. 16

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 06.04.2011; Aktenzeichen 2 Ca 2422/10)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 28.01.2017; Aktenzeichen 6 AZR 442/16)

BAG (Urteil vom 26.01.2017; Aktenzeichen 6 AZR 442/16)

BVerfG (Beschluss vom 08.06.2016; Aktenzeichen 1 BvR 3634/13)

BAG (Urteil vom 25.04.2013; Aktenzeichen 6 AZR 49/12)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. April 2011, 2 Ca 2422/10 wird auf ihre Kosten und mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kündigungsschutzklage nach...

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