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Hessisches LAG Urteil vom 31.10.2011 - 17 Sa 1665/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung. Betriebsübergang. Zurückverweisung. Massenentlassungsanzeige

Leitsatz (amtlich)

Bei dem Sonderliquidationsverfahren nach Art. 14 A des griechischen Gesetzes Nr. 3429/2005 handelt es sich um ein Insolvenzverfahren nach Art. 16 Abs. 1 EuInsVO (wie LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2010 – 21 Sa 91/09; LAG München 12. April 2011 – 9 Sa 1234/10).

§ 174 BGB findet auf die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG keine Anwendung (gegen LAG Baden-Württemberg 11. März 2011 – 7 Sa 109/10, LAG Berlin-Brandenburg 27. Mai 2011 – 8 Sa 132/11 u. a.).

Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn durch bestandskräftigen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige bestätigt wurde. Hieran ist auch nach der durch die Rspr. des EuGH (27. Januar 2001 – C-188/03 (Junk)) hervorgerufenen Rechtsprechungsänderung festzuhalten. Das unionsrechtliche und grundrechtliche Effektivitätsprinzip hindert nicht die Bindung der Arbeitsgerichte an eine inzidente Feststellung der Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch die Arbeitsverwaltung (gegen LAG Düsseldorf 15. September 2010 – 12 Sa 627/10 und LAG Düsseldorf 10. November 2010 – 12 Sa 1321/10).

Normenkette

KSchG § 1; KSchG § 17; KSchG § 18; BGB § 174; BGB § 177; BGB § 180; BGB § 613a; BetrVG § 102; InsO § 113

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Urteil vom 31.10.2011; Aktenzeichen 17 Sa 1665/11)

Hessisches LAG (Urteil vom 20.06.2011; Aktenzeichen 17 Sa 1665/11)

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 08.09.2010; Aktenzeichen 2 Ca 311/10)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 13.12.2012; Aktenzeichen 6 AZR 6/12)

Tenor

Das Versäumnisurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2011, 17 Sa 1665/10, bleibt aufrechterhalten.

Die w...

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