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Hessisches LAG Urteil vom 30.09.2009 - 18 Sa 242/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einschränkung Allgemeinverbindlicherklärung für VTV-Bau. Tarifverträge der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie

 

Leitsatz (amtlich)

Die Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vom 15. Mai 2008 erfasst Mitgliedsbetriebe des Hauptverbandes der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. (HDH), deren Tätigkeit unter einen der in Anhang 1 der Maßgaben angeführten fachlichen Geltungsbereiche fällt, ohne dass es sich bei diesem Betrieb um einen Industriebetrieb handeln muss. Es genügt, dass Produkte aus Holz, Kunststoff o.ä nicht nur montiert, sondern auch hergestellt werden. Eine Herstellung findet auch statt, wenn die Holz – oder Kunststoffplatten nicht selbst produziert, sondern nur verarbeitet werden.

Abweichung von HLAG Urteil vom 27.03.2009 – 10 Sa 1737/08 – juris, Revision unter – 10 AZR 463/09).

 

Normenkette

TVG § 5 Abs. 4; VTV-Bau § 1 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Wiesbaden (Urteil vom 06.01.2009; Aktenzeichen 10/8 Ca 3950/07)

 

Nachgehend

Hessisches LAG (Urteil vom 14.12.2011; Aktenzeichen 18 Sa 1006/11)

BAG (Urteil vom 13.04.2011; Aktenzeichen 10 AZR 838/09)

 

Tenor

„Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 06. Januar 2009 – 10/8 Ca 3950/07 – abgeändert.”

Es wird festgestellt, dass die Klägerin für die Zeit ab 01. Oktober 2007 nicht zur Erteilung von Auskünften – weder über die Anzahl gewerblicher Arbeitnehmer, über deren angefallene Bruttolohnsummen und Sozialkassenbeiträge für diese Arbeitnehmer noch über die Anzahl der Angestellten, die eine nach den Vorschriften des SGB VI versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben – und auch nicht zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen verpflichtet ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbest...

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