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Hessisches LAG Urteil vom 23.11.1987 - 14/5 Sa 723/85

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Auslegung der Regelung in § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziffer 37 Bau RTV

„Verlegen von Bodenbelagen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen”.

 

Normenkette

TVG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Wiesbaden (Urteil vom 13.02.1985; Aktenzeichen 7 Ca 2567/84)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 28.09.1988; Aktenzeichen 4 AZR 343/88)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13.2.1985 (Az.: 7 Ca 2567/84) abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

  1. dem Kläger auf dem vorgeschriebenen Formular Auskunft darüber zu erteilen, wieviel Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Rentenvericherungspflichtige Tätigkeit ausübten, in den Monaten März, April, Mai, 1984 in den Betrieb der Beklagten beschäftigt wurden sowie in welcher Höhe die Lohnsteuerpflichtige Bruttolohnsumme insgesamt für diese Arbeitnehmer und die Beiträge für die Sozialkasse der Bauwirtschaft in den genannten Monaten angefallen sind,

    1.2. wie viel technische und kaufmännische Angestellte sowie Poliere und Schachtmeister in den Monaten März, April und Mai 1984 in dem Betrieb der Beklagten beschäftigt wurden und in welcher Höhe Beiträge für die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG angefallen sind.

  2. Für den Fall, daß diese Verpflichtung zur Auskunftserteilung innerhalb einer Frist vor 6 Wochen nach Urteilszustellung nicht erfüllt wird, an den Kläger folgende Entschädigung zu zahlen:

    zu 1.1.

    26.400,– DM.

    zu 1.2.

    123,46 DM

Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.523,– DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger, ein Ver...

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